Gefahrenstellen melden

 

 

 

Die möglichen Gefahrenstellen im Alltag sind sehr vielfältig. Sie können im Haushalt, Berufsleben, Straßenverkehr, ... auftreten und verursachen nicht immer sofort einen Unfall. Dieser ereignet sich manchmal erst später und in vielen Fällen glücklicherweise nie. Auf dieser Internetseite sind verschiedene Möglichkeiten zur einfachen und unmittelbaren Gefahrenabwehr dargestellt, doch nicht immer kann der Bürger selber mit den ihm vorhandenen Möglichkeiten die Gefahr senken oder abwehren. Auf Glück sollte bei erkannten Gefahrenstellen jedoch nicht vertraut werden. Wenn wir einen Unfall noch vermeiden konnten, könnte ein Familienmitglied, Arbeitskollege, Mitbürger, ...  an gleicher Stelle zu Schaden kommen.

Das sich ergebende Problem ist jedoch häufig beim Vorsatz zur Gefahrenabwehr:

Wer ist zuständig?

Wer kann die Situation verbessern?


Wohnumfeld:

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohngemeinschaften ist der Hausmeister / Eigentümer für viele Bereiche der Gefahrenabwehr Ansprechpartner.

Arbeitsplatz:   

Der Vorgesetzte, Unternehmer ist für die Sicherheit zuständig. Übergeordnet sind die Berufsgenossenschaften und das Staatliche Amt für Arbeitsschutz.

Straßenverkehr:

Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Straßenbaulastträgern. Dies sind - abhängig von der Örtlichkeit der Straße - die Gemeinde, Stadt, der Kreis oder auch das Land. In NRW ist Strassen-NRW z.B. zuständig für  die Autobahnen und viele Land- und Kreisstraßen.


Gefahrenstellen effizient mit geringem Zeitverlust melden:

 

Ein Beispiel: Stolpergefahr im Eingangsbereich eines Supermarktes

Viele Menschen besitzen ein Mobiltelefon mit Kamera. Machen Sie, wenn es gefahrlos möglich ist, Fotos von der Gefahrenstelle. Diese beschreiben die  Situation oft besser als "1000 Worte". Beachten Sie hierbei das Recht am Bild. Veröffentlichungen z.B. in Zeitungen, Internet, ... sind hierdurch eingeschränkt.

Nachfolgend sind 3 Kommunikationswege dargestellt, wie Gefahrenstellen gemeldet werden können:

Persönliches Gespräch

Sprechen Sie mit dem Filialleiter oder seinem Stellvertreter. Nur sie können oft im Gegensatz zu den Mitabeitern Änderungen der Verkaufsstände, Beschilderungen auf den Wegen, ... unmittelbar veranlassen und werden primär bei Unfällen auf dem Verkaufsgelände bei fahrlässigen Verstößen gegen die Unfallvermeidung in die Haftung genommen. Das persönliche Gespräch hat den entscheidenden Vorteil, dass sie gemeinsam zum Eingangsbereich gehen können und in einem Gespräch die Situation darstellen / klären können.

Notieren Sie sich in Anwesenheit Ihres Gesprächspartners dessen

Dies ist für evtl. spätere Rückfragen wichtig und hinterlässt bei Ihrem Gesprächspartner einen bleibenden Eindruck und unterstreicht die Priorität Ihres Anliegens.

Pro:     

Contra:

 

Telefonat

Notieren Sie, wie beim persönlichen Gespräch,  am Anfang des Telefonats

Sprechen Sie Ihren Gesprächspartner während des Telefonats immer wieder einmal mit seinem Namen an und verabschieden Sie Ihn mit seinem Namen.

Sollte Ihr Gesprächspartner nicht für diesen Sachverhalt zuständig sein, bitten Sie Ihn um eine Kontakt- Adresse / Person für Ihr Anliegen.

Pro:     

Contra:

 

Schriftlich durch E-Mail oder Brief:

Die Briefzustellung benötigt mehr Zeit als der E-Mail - Versand. Bei der heute oft anzutreffenden E-Mail -Flut geht die Nachricht in der Vielfalt unter oder wird vom Spam-Filter gelöscht, weil eine Grafik mitgeschickt wurde. Von einigen Programmen wird auch der Text weitergeleitet und das eingefügte oder angefügte Bild gelöscht. 

 

Pro:     

Contra:

Neben dieser 3 Versionen, gibt es auch Kombinationen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Falls trotz aller Bemühungen eine Gefahrenstelle nicht entschärft oder entfernt wird, kann auch gelegentlich das Interesse der Lokalpresse "kleine Wunder" bewirken. Kommt es trotz öffentlicher Bekanntmachung und Unterlassung einer Abstellmaßnahme zu einem Schaden, ändert sich die Haftungssituation. (siehe § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung)


Immer wieder kommt es zu Aussagen wie "hier ist noch nie etwas passiert".

Gibt es nur Feuerlöscher in Gebäuden, in denen es in der Vergangenheit gebrannt hat?

Warum schließen Menschen eine Lebensversicherung ab? Sind diese alle Wiedergeboren?

Sachwerte sind ersetzbar - Gesundheit nicht!


                               Beispiele zu Gefahrenstellen im Alltag finden Sie auch unter...                                  

Ausrutschen         Baustellenabsicherung - Schwachstellen        Brandursache Strom

Fluchtwege - Rettungswege    Gerüste und ihre Improvisationen     Glastüren und Scheiben

Ladungssicherung - Ups, was fährt denn da ?     Piktogramme - 1 Bild sagt mehr als 1000 Worte

Rutschgefahr in Eingangsbereichen     Schilderrätsel    Schilderchaos auf der Straße

Schwerbehindertenparkplätze     Sichtbehinderung im Straßenverkehr