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-Parkplätze für Mitmenschen mit Behinderungen -

Knapper Parkraum und Bequemlichkeit

Jeden Tag kann man in den Innenstädten und bei den großen Parkflächen der Einkaufzentren gleiche Situationen beobachten: Es wird in der zweiten Reihe geparkt oder "mal eben" ein Schwerbehindertenparkplatz benutzt, denn es muss schnell gehen mit der Parkplatzsuche und wenn das Wetter schlecht ist, wird ein längerer Fußweg von manchen Bürgern nicht akzeptiert.


 

Einige Städte bringen aus diesem Grund schon die hier abgebildeten Zusatzschilder an.

Mitbürger, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung einen Schwerbehindertenparkplatz benutzen dürfen, sind auf diese Fahrzeugabstellfläche angewiesen. Ein anderer Platz ist z.B. zu schmal, damit das eigene Fahrzeug mit Gehhilfen erreicht oder verlassen werden kann oder der Gehweg aufgrund der zurück zu legenden Entfernung nicht zumutbar.

Es sind nicht nur Menschen mit direkt erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen  z.B. Gehbehinderungen, die diese Parkflächen nutzen dürfen, sondern auch Personen mit inneren Erkrankungen wie Herz, Kreislauf, Erblindung, ...

Damit der Parkplatz auch seine Bestimmung erfüllen kann, ist eine ausreichende Breite, sinnvolle Platzwahl und eindeutige Kennzeichnung erforderlich.


Dieses abgebildete Schild deutet auf "1x Schwerbehindertenparkplatz" hin.

Wo ist er? Wie breit ist er?

Es fehlt eine eindeutige Markierung und falls der Fahrer des mittleren PKW als Rollstuhlfahrer den Platz nutzt und der gelbe PKW später kam und weiter nach rechts parkt, wird die Parkfläche einem Schwerbehindertenparkplatz nicht mehr gerecht.

Vorbildliche Parkflächen in Eingangsnähe und in ausreichender Breite.

 


Sand, Splitt oder im Winter Schnee auf dem Schwerbehindertenparkplatz sollte umgehend beseitigt werden. Eine wegrutschende Gehhilfe kann sonst schwere Verletzungen nach sich ziehen.

Schwerbehindertenparkflächen vor einer Autobahnraststätte mit vereisten Schneeresten.