Thema des Monats

-Februar 2007 -

Radar- und Lasermessung -
"Abzocke" und "Wegelagerei" ?

Im täglichen Weg zur Arbeit oder beim Wocheneinkauf hat es uns wieder erwischt; das rote Blitzlicht oder die Anhaltekelle eines Polizisten, der uns aus dem Verkehr winkt. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war der Anlass. Der Ärger ist groß und oft noch Stunden oder Tages später wird dieses Ereignis Gesprächsstoff sein - Begriffe wie "abzocken" und "Wegelagerei" sind dann keine Seltenheit.

 

Um diesen Situationen zukünftig "aus dem Wege zu gehen" gibt es aber einen einfachen, kostenlosen und erlaubten Trick:

Das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

 Dies bedeutet natürlich auch immer noch dort langsamer zu fahren, wo die Verkehrslage es erfordert. So ein Hinweis wird schnell als "Spinnerei" abgelegt, doch ein Beispiel macht die Auswirkung der ungebremsten Dynamik deutlich:

Wo in einer Notsituation ein Fahrzeug mit 30km/h Ausgangsgeschwindigkeit bereits stehen kann, fährt ein Fahrzeug mit 50km/h noch ungebremst ein Kind an, denn dieser Weg ist Reaktionsweg, bevor der Fahrer überhaupt auf das Bremspedal treten kann.

Der Mensch hat kein Sinnesorgan für die Geschwindigkeit: Die Bogengänge beim Ohr geben Information über Lage, Beschleunigung und Verzögerung, doch vor Umweltbedingungen - Regen, Temperatur und Fahrtwind - geschützt im warmen Fahrzeuginnenraum bei angenehmer Musik schwindet jeder Eindruck für und von Gefahren. Der Abweichung auf der Tachoanzeige kann man nicht die geänderten physikalischen Auswirkungen entnehmen - das die Haftreibung in der nächsten Kurve überschritten wird ...


... die Auswirkung übersteigt das Verwarngeld möglicherweise lebenslang.